Angebote

Psychotherapie

Psychotherapie ist die Behandlung von Menschen mit körperlichen und seelischen Leidenszuständen in Form von Gesprächen (und nonverbalen Zusatztechniken). Sie beschäftigt sich sowohl mit Krankheitsbehandlung als auch mit der Förderung und Erhaltung der körperlichen, seelischen und geistigen Gesundheit

Coaching

Lösungs- und Zielorientierte Begleitung

Krisenintervention

Plötzlich ist sie da, die Veränderung, die alles andere unwichtig macht.
Eine Krankheit, ein Unfall, eine Scheidung, der Verlust eines geliebten Menschen - Gefühle wie Verzweiflung, Ängstlichkeit oder Panik kommen auf.

Eine Krise ist ein tiefgreifender Prozess der in verschiedenen Phasen verläuft. Eine Krisenintervention beschränkt sich auf 10 bis 20 Stunden in denen gezielt an der Verarbeitung belastender Ereignisse gearbeitet wird, wichtige Punkte dabei sind:

Krisen gehören zu unserem Leben. Sie sind schmerzhaft, aber man kann sie bewältigen.

Wenn Sie in einer tiefen Krise stecken, ist es lebenswichtig, echte Unterstützung zu bekommen.

Niemand muss eine Krise alleine durchstehen!

Psychotherapie bei Kindern und Jugendlichen

Psychotherapie bei Kindern und Jugendlichen weisen einige besondere Aspekte auf. Psychotherapie soll auf Freiwilligkeit beruhen. Kinder oder Jugendliche äußern jedoch selten den Wunsch einen Psychotherapeuten aufsuchen zu wollen. Daher sind es oft die Eltern, die sich an den Psychotherapeuten wenden, sie sind auch die ersten Ansprechpartner. Bei einem Erstgespräch, in das die Familie miteinbezogen wird, werden Zielvereinbarungen mit Eltern und Kindern gemeinsam erarbeitet und die weitere Vorgehensweise besprochen. Kinder und Jugendpsychotherapie darf so individuell wie das Kind selbst sein

Mögliche Gründe sich an einen Psychotherapeuten zu wenden:

Verhaltensauffälligkeiten
Lern- und Konzentrationsprobleme
Schwierigkeiten im Umgang mit Familie und Freunden
Trennung der Eltern

Anerkannte Elternberaterin bei Scheidung

Mit dem durch das Kindschafts- und Namensrechtsänderungs-Gesetz 2013 eingeführten § 95 Abs. 1a AußStrG haben sich Eltern vor einer Regelung der Scheidungsfolgen bei Gericht “über die spezifischen aus der Scheidung resultierenden Bedürfnisse ihrer minderjährigen Kinder bei einer geeigneten Person oder Einrichtung beraten zu lassen”. Dadurch soll im Falle der Scheidung der Fokus stärker auf die Bedürfnisse des Kindes gerichtet werden. Das heißt, alle Paare, die eine einvernehmliche Scheidung anstreben, sind verpflichtet sich über die mit einer Scheidung verbundenen Folgen für minderjährige Kinder beraten zu lassen und dies gegenüber dem Gericht – etwa durch Vorlage einer Bestätigung – glaubhaft zu machen.

Inhalte dieser Beratung sind individuell zugeschnitten, umfassen aber zumeist folgende Themenbereiche: